Biosimilarsverband fordert Überführung der Biosimilars-Preisregel in Dauerrecht
Mit April 2017 bekamen Biosimilars erstmals durch eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes einen eigenen Rechtsstatus und eine eigene Erstattungs-Preisregulation auf gesetzlicher Ebene. Diese Biosimilars-Preisregel hat sich in den letzten 4 Jahren bewährt: Seit Inkrafttreten kamen nahezu zeitgleich mit anderen Europäischen Ländern 22 Biosimilars in den Erstattungskodex und haben alleine im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 Einsparungen von € 247 Mio. EUR ermöglicht.
Diese bewährte Biosimilars-Preisegel ist mit 31.12.2021 befristet. Damit auch weiterhin neue Biosimilars in Österreich auf den Markt kommen und ihren wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems auch in Zukunft leisten können, muss die Biosimilars-Preisregel in Dauerrecht überführt werden.
Lesen Sie dazu hier eine aktuelle Presseaussendung.
In dem Video fasst Sabine Möritz-Kaisergruber die Position des Biosimilarverbandes zusammen.