Innovationsreport 2017
In dem kürzlich erschienen „Innovationsreport 2017“, herausgegeben von Prof. Dr. Gerd Glaeske, Universität Bremen und Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, beschäftigt man sich in einem Sonderkapitel mit dem Thema „Biosimilars in der Onkologie“. Die Autoren unterstreichen die Bedeutung von Biosimilars in der Versorgung der Patienten mit modernen, biologischen Arzneimitteln. Einsparungen können genutzt werden, wenn Biosimilars konsequent sowohl bei Neueinstellungen als auch bei Umstellung des Patienten durch den Arzt verordnet werden.
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig geht in seinem Statement zur Veröffentlichung des Reports darauf ein, dass es mittlerweile eine Vielzahl von Studien gibt, die sich mit der Umstellung auf ein Biosimilar beschäftigt und gezeigt haben, dass dies ohne Nachteile hinsichtlich Wirksamkeit und Nebenwirkungen erfolgen kann. Biosimilars werden in Europa nach einem wissenschaftlich fundierten und streng kontrollierten Verfahren zugelassen, sind deshalb zu ihrem Referenzarzneimittel gleichwertig und können auch wie dieses eingesetzt werden.
Prof. Ludwig „ Biosimilars leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Patienten mit den heute bei zahlreichen Erkrankungen unverzichtbaren Biologika“.