Biosimilars-Preisregel: Verlängerung von zumindest zwei weiteren Jahren beschlossen
Wien, am 18. Juni 2021 – Die seit 1. April 2017 geltende bewährte Biosimilars-Preisregel wäre mit Jahresende ausgelaufen. Gestern hat das Parlament die Biosimilars-Preisregel für zumindest zwei weitere Jahre verlängert. Der Biosimilarsverband Österreich (BiVÖ) begrüßt diese Entscheidung als ersten Schritt in die richtige Richtung, fordert aber weiterhin eine Überführung der Biosimilars-Preisregel in Dauerrecht. Die Biosimilars-Preisregel hat sich in den letzten vier Jahren bestens bewährt: Seit Inkrafttreten kamen nahezu zeitgleich mit anderen Europäischen Ländern 23 Biosimilars in den Erstattungskodex und haben alleine im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 Einsparungen von € 247 Mio. EUR ermöglicht. Um das volle Einsparungspotenzial auch in Zukunft nutzen zu können, braucht es eine Überführung der Biosimilars-Preisregel in Dauerrecht
, so Dr. Möritz-Kaisergruber, Präsidentin des Biosimilarsverbandes Österreich.
Biosimilars senken Behandlungskosten um über 50 Prozent
Mit April 2017 bekamen Biosimilars erstmals durch eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes einen eigenen Rechtsstatus und eine eigene Erstattungs-Preisregel auf gesetzlicher Ebene.
Konkret geregelt ist darin die Erstattung von Biosimilars und des entsprechenden Referenzproduktes: Der Preis des ersten Biosimilars muss um 38 % geringer sein als sein Referenzprodukt. Nach drei Monaten muss das Referenzprodukt seinen Preis um 30 % senken. Kommt ein zweites Biosimilar auf den Markt, muss dieses um 15 % günstiger sein als das erste Biosimilar. Kommt ein drittes Biosimilar, dann muss der Preis 10 % unter dem des zweiten Biosimilar liegen. Drei Monate nach Einführung des dritten Biosimilars müssen alle, sowohl das originale Referenzprodukt als auch alle Biosimilars zum gleichen Preis anbieten.
Die Biosimilars-Preisregel sichert durch die Verlängerung bis 2023 auch für die nächsten zwei Jahre faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen für Biosimilars in Österreich. Um die Patientenversorgung wirklich nachhaltig mit wichtigen und kostengünstigen Therapien zu sichern, braucht es aber eine Überführung der Biosimilars-Preisregel in Dauerrecht. Damit profitiert das Gesundheitssystem auch in Zukunft vom enormen Einsparungspotenzial durch Biosimilars.
Über den Biosimilarsverband
Der Biosimilarsverband Österreich ist die freiwillige Interessensvertretung der Biosimilarsanbieter und -produzenten. Biosimilars sind gleichwertige Nachfolgeprodukte von bereits seit Jahren am Markt zugelassene Biopharmazeutika, deren Patent abgelaufen ist und damit eine leistbare Alternative für teure Therapien. Unser Ziel: Patientinnen und Patienten einen Zugang zu innovativen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien zu ermöglichen, die auch nachhaltig finanzierbar sind. Unsere Mitglieder sind Amgen GmbH, Accord Healthcare GmbH, Astro Pharma GmbH, Biogen Austria, Fresenius Kabi Austria GmbH, Mylan Österreich GmbH (A Viatris Company), Sandoz GmbH und STADA Arzneimittel GmbH. Diese Unternehmen repräsentieren über 76 % des österreichischen Biosimilarsmarktes. Mehr Informationen: www.biosimilarsverband.at
Rückfragehinweis:
Für den Biosimilarsverband Österreich
Ute Stocker
ute.stocker@gaisberg.eu
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