BiVÖ-Stellungnahme zur Gesetzesänderung
„Der Biosimilarsverband Österreich begrüßt die Entscheidung des Nationalrates, Biosimilars in der Erstattung anders zu behandeln als Generika. Unsere Bemühungen, die Unterschiede klar darzulegen haben endlich Gehör gefunden“, so die Präsidentin des Biosimilars Verbands, Dr. Möritz-Kaisergruber. „Diese neue Regel hat aber zwei wesentlichen Auswirkungen: Die vorgesehene deutliche Preisabsenkung des Referenzproduktes erschwert die Marktdurchdringung für Biosimilars in der Phase ihrer Einführung. Und die erzwungene Preisgleichheit nach Aufnahme des dritten Biosimilars behindert den mittelfristigen Wettbewerb. Die positiven Effekte der Biosimilars für die nachhaltige Finanzierbarkeit dieses stark wachsenden und enorm wichtigen Therapiesegments werden dadurch nicht in vollem Umfang für das Gesundheitssystem und die Patienten nutzbar.“
Der Biosimilarsverband erwartet sich neben der nun beschlossenen Preisbildungsregel für Biosimilars auch ein eindeutiges Bekenntnis der Politik zur Verwendung von Biosimilars, denn nur mit einer raschen Anhebung der Verordnungszahlen von Biosimilars werden Versicherungsbeiträge weiterhin nicht verschenkt. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten mit ihren Medikamenten gleich hohe Qualität zu günstigeren Preisen, Hand in Hand mit der Politik muss nun alles unternommen werden, damit diese signifikanten Einsparungen realisiert werden können“, so Dr. Sabine Möritz-Kaisergruber. „Nur wenn diese Einsparungschancen heute und morgen von allen Spielern unseres Gesundheitssystems genutzt werden, können wir uns neue, meist teure Innovationen leisten. Dies ist unser Ziel.“
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